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Service-Hotline bei Havarie und Reparatur

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Wasserrecht

Für den Betrieb Ihrer abwassertechnischen Anlage wurde in der Regel eine Wasser­rechtliche Erlaubnis erteilt. Diese Geneh­migung stellt die untere Wasser­behörde mit einer Befristung aus. Rechtzeitig vor Ablauf der Erlaubnis muss die Verlängerung formlos beantragt werden.  Dazu beraten wir Sie kostenlos vor Ort und erstellen Ihnen ein passendes Angebot für die Prüfungen, welche mit der Verlängerung von den Behörden gefordert werden.

Hinweise zur Beantragung der Wasserrechtlichen Erlaubnis

Antragsformular
Das Antragsformular für die Erteilung der „Wasserrechtlichen Erlaubnis“ kann bei der Unteren Wasserbehörde bezogen werden und ist auszufüllen. Dort ist bei „Kläran­lagentyp“ die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungsnummer und der Typ der Anlage einzutragen.

Flurstückskarte
Eine Flurstückskarte im Maßstab 1:2000 ist zu besorgen und die Kläranlage sowie die Abwasserrohrleitungen und die Einleitstelle in das Gewässer einzuzeichnen.

Sickertest
Bei einer Versickerung auf dem Grundstück ist durch ein Ingenieurbüro ein Sickertest durchzuführen.

Schriftliche Einverständniserklärung
Bei Querung der Abwasserleitung von fremden Grundstücken ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Besitzer des Grundstückes einzuholen.

Einreichung
Der Antrag ist zusammen mit den Unterlagen bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.

Unter Umständen ist es auch möglich, in vorhandene Kanäle zu entwässern, die meistens den Abwasser­beseitigungs­pflichtigen gehören. In diesem Fall ist die Errichtung der vollbiologischen Kläranlage nur mit dem Abwasserbeseitigungspflichtigen zu klären.