Wasserrechtliche Erlaubnis
Hinweise zur Beantragung der “Wasserrechtlichen Erlaubnis”
Vor dem Einbau einer Kläranlage ist eine Genehmigung der Errichtung durch die Unteren Wasserbehörden notwendig. Hier erhalten Sie einige Hinweise, was bei der Antragstellung zu beachten ist.
Es ist eine Stellungnahme des Abwasserbeseitigungspflichtigen (der Gemeinde oder des zuständigen Abwasserzweckverbandes) einzuholen.
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Das Antragsformular für die Erteilung der “Wasserrechtlichen Erlaubnis” kann bei der Unteren Wasserbehörde bezogen werden und ist auszufüllen. Dort ist bei “Kläranlagentyp” die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungsnummer und der Typ der Anlage einzutragen.
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Eine Flurstückskarte im Maßstab 1:2000 ist zu besorgen und die Kläranlage sowie die Abwasserrohrleitungen und die Einleitstelle in das Gewässer einzuzeichnen.
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Bei einer Versickerung auf dem Grundstück ist durch ein Ingenieurbüro ein Sickertest durchzuführen.
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Bei Querung der Abwasserleitung von fremden Grundstücken ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Besitzer des Grundstückes einzuholen.
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Der Antrag ist zusammen mit den Unterlagen bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Unter Umständen ist es auch möglich, in vorhandene Kanäle zu entwässern, die meistens den Abwasserbeseitigungspflichtigen gehören. In diesem Fall ist die Errichtung der vollbiologischen Kläranlage nur mit dem Abwasserbeseitigungspflichtigen zu klären.






