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Förderung Kleinkläranlagen Sachsen

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Entsprechend der Zielstellung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll bis zum Jahr 2015 auch in weniger dicht besiedelten Gebieten die Abwasserentsorgung dem „Stand der Technik“ angepasst werden. Alle vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen sollen bis zu diesem Zeitpunkt mit einer biologischen Reinigungsstufe nachgerüstet werden und jede neu errichtete Anlage muss mit solch einer biologischen Reinigungsstufe ausgerüstet sein. Diese Veränderungen betreffen alle Haushalte, die nicht an einen öffentlichen Kanal angeschlossen werden können. Das erklärte Ziel der EU ist dabei das Erreichen einer wesentlich besseren Abwasserqualität und somit ein entscheidender Beitrag zum Umweltschutz.

Sachsen möchte diese Initiative unterstützen und den Bürgern im Freistaat einen Anreiz für die Errichtung oder Modernisierung ihrer Kleinkläranlage schaffen. So reagierte das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft auf diese Situation mit der Verabschiedung der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft – SWW/2007 vom 02.03.2007. Die Förderrichtlinien wurden am 23.02.2009 aktualisiert.

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Was wird gefördert:

Es wird die Neuerrichtung von vollbiologischen Kleinkläranlagen sowie die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe gefördert. Das Reinigungsverfahren muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gegenwärtig sind das die Biofilmverfahren (Tauchkörper, Festbett, Schwebebett, Tropfkörper), die Belebungsverfahren (Durchflussanlagen, SBR-Anlagen, Membrananlagen) und naturnahe Verfahren (Bodenfilter, Abwasserteiche, Pflanzenkläranlagen). Die zu errichtende Kleinkläranlage muss eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) besitzen. Der Bau von Kleinkläranlagen, die für die Neuerschließung von Grundstücken im Sinne des Baurechts errichtet wurden bzw. werden (Hausneubau) wird nicht gefördert.

Die Förderung erhält der Bauherr für die Errichtung bzw. Nachrüstung der Anlage und die Gemeinde oder der Zweckverband für die in diesem Zusammenhang erbrachten Organisations- und Beratungsleistungen.

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Voraussetzung für die Förderung:

  • Der Aufgabenträger hat nicht öffentlich zu entsorgende Gebiete im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ausgewiesen. Die zu fördernde Kleinkläranlage muss in diesem Gebiet liegen und das angeschlossene Objekt kann dauerhaft nicht zentral entwässert werden. Dies muss Ihnen der zuständige Abwasserzweckverband bestätigen.
  • Der Aufgabenträger hat die Förderung der Kleinkläranlage bei der SAB (Sächsische Aufbaubank) beantragt und diese hat daraufhin die Zustimmung zum förderunschädlichen Baubeginn erteilt.´
  • Es liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis oder eine Indirekteinleitungsvereinbarung für die Kleinkläranlage vor.
  • Die Kleinkläranlage befindet sich nicht auf einem Garten-, Freizeit- oder Erholungsgrundstück.
  • Die ordnungsgemäße Errichtung oder Nachrüstung der Kleinkläranlage wurde durch den Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung in Form eines Abnahmeprotokolls bestätigt.
  • Der Bauherr hat einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma für Kläranlagenwartungen abgeschlossen.
  • Es sind auch eventuell vorliegende Sanierungsfristen zu beachten. Diese werden durch den Aufgabenträger (Abwasserzweckverband) im Abwasserbeseitungskonzept oder durch die zuständige Wasserbehörde festgelegt.
  • Die Zuwendung der Fördermittel wird nur gewährt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Als Beginn zählt der Lieferungs- und Leistungsvertrag.

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Höhe der Fördermittel:

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Eine genauere Aufstellung der SAB finden Sie hier.

Wird die Umsetzung des Baus der Kläranlage nicht in der vom Aufgabenträger vorgegebenen Sanierungsfrist realisiert, wird pro Jahr der Fristüberschreitung die Förderung um 250 Euro (maximal 500 Euro) gekürzt.

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Antragstellung:

Als Bauherr einer privaten Kleinkläranlage reichen Sie den Fördermittelantrag vor Beauftragung des Kläranlagenbaus bei Ihrem Aufgabenträger ein. Dieser sammelt die Einzelanträge und gibt sie weiter an die SAB, welche dann nach Prüfung die Zahlung der Fördermittel anweist.

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Sonstige Informationen:

Internetseite zur Förderung von Kleinkläranlagen der SAB

Informationen zur Förderung von Kleinkläranlagen des Freistaates Sachsen

Antragsformular der SAB für den Bau von privaten Kleinkläranlagen

Besondere Bestimmung für die Antragstellung bei der SAB


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