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Archiv der Rubrik ‘Nützliches für die Kleinkläranlage‘

Weltneuheit – Kleinkläranlage ohne Betreiberkontrollen

Als Betreiber einer vollbiologischen Kleinkläranlage ist man verpflichtet, verschiedene tägliche, wöchentliche und monatliche Kontrollen durchzuführen. Durch den Einsatz eines Telemetrie-Bausteins können diese wichtigen Aufgaben völlig automatisiert werden. Wir erledigen diese von den Behörden geforderten und kontrollierten Pflichten für Sie, wenn Sie die Telemetrie einsetzen und mit uns einen entsprechenden Wartungsvertrag mit integrierter Fernüberwachung abschließen.

Dafür ist der Telemetrie-Baustein für die Kleinkläranlage Klärofix entwickelt und als weltweit erste Anlage vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen. Mit der wasserrechtlichen Genehmigung des DIBt werden in der Grundstufe der innovativen Kleinkläranlage klärofix die Betreiberkontrollen durch die elektronische Telemetrie ersetzt. Diese werden im elektronischen Betriebsbuch abgelegt und sind für Sie über das Internet abrufbar und druckbar.

Fazit:

Durch den Einsatz der Telemetrie brauchen Sie die Funktion Ihrer Kleinkläranlage nicht mehr selbst überprüfen und können Ihre Zeit für andere Dinge nutzen. Der Zentralserver speichert alle notwendigen Daten automatisch und legt ein elektronisches Betriebsbuch an. Im Falle einer Störung werden wir als Ihr Vertragspartner für die Wartung sofort informiert, können schnell handeln und die Störung innerhalb kurzer Zeit wieder beheben.

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Bedarfsgerechte Entsorgung bei Teilbiologischen Kläranlagen

Nach den anerkannten Regeln der Technik ist die mechanische Kleinkläranlage einmal jährlich durch eine zertifizierte Wartungsfirma für Kleinkläranlagen zu warten. Im Rahmen der Wartung wird der Schlammspiegel gemessen und ist bei entsprechender Füllung die Schlammentsorgung zu veranlassen. Bei Gruben größer 5 m³ Nutzvolumen und bei unterlastigen Gruben empfiehlt sich der Abschluss eines Wartungsvertrages, da diese Gruben erfahrungsgemäß mehrere Jahre brauchen bis eine 50% Schlammfüllung erreicht ist. Dies bedeutet: Der Abschluss eines Wartungsvertrages für die Wartung einer teilbiologischen Kleinkläranlage hat zur Folge, dass die Anlage dann bedarfsgerecht entsorgt werden kann. Einen solchen Wartungsvertrag bietet Ihnen die Firma WERTEC gern an.

 
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Was gehört nicht in die Toilette?

Die Wartung einer Kleinkläranlage durch ein Fachunternehmen ist unerlässlich. Nicht ohne Grund wird dies ja auch durch die Abwasserzweckverbände gefordert. Denn nur durch die regelmäßige Kontrolle der Anlage und die labortechnische Untersuchung der Abwasserproben können Abweichung der Reinigungsleistung eine Kleinkläranlage festgestellt werden. Doch selbst die beste Kläranlage hat es mit der Reinigung des Abwassers sehr schwer, wenn beim Betrieb ein paar grundsätzliche Regeln nicht eingehalten werden. Dann wird auch die gewissenhafteste Justierung der Anlage bei der Wartung nicht allzuviel Erfolg verzeichnen.

Hier finden Sie ein paar Tipps für die an eine Kleinkläranlage angeschlossenen Haushalte, damit der Reinigungsprozess gute Vorraussetzungen hat.

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Autor: Tobias Neumann, 18. Dez 2009

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