Bedarfsgerechte Entsorgung bei Teilbiologischen Kläranlagen
Nach den anerkannten Regeln der Technik ist die mechanische Kleinkläranlage einmal jährlich durch eine zertifizierte Wartungsfirma für Kleinkläranlagen zu warten. Im Rahmen der Wartung wird der Schlammspiegel gemessen und ist bei entsprechender Füllung die Schlammentsorgung zu veranlassen. Bei Gruben größer 5 m³ Nutzvolumen und bei unterlastigen Gruben empfiehlt sich der Abschluss eines Wartungsvertrages, da diese Gruben erfahrungsgemäß mehrere Jahre brauchen bis eine 50% Schlammfüllung erreicht ist. Dies bedeutet: Der Abschluss eines Wartungsvertrages für die Wartung einer teilbiologischen Kleinkläranlage hat zur Folge, dass die Anlage dann bedarfsgerecht entsorgt werden kann. Einen solchen Wartungsvertrag bietet Ihnen die Firma WERTEC gern an.
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Bedienhinweise für mechanische Kleinkläranlagen
(ohne Abwasserbelüftung)________________________________________________________________________
1. Allgemeines
Mechanische Gruben werden in folgende Anlagen unterschieden.
| Absetzgruben | Ausfaulgruben | |
| Mindestvolumen pro angeschlossenen Einwohner | 0,5 m³ (500 Liter) | 1,5 m³ (1.500 Liter) |
| Mindestvolumen gesamte Grube | 2 m³ (2000 Liter) | 6 m³ (6.000 Liter) |
| mechanische Aufgabe | Rückhaltung von Grobstoffen aus dem häuslichen Abwasser | Rückhaltung von Grobstoffen aus dem häuslichen Abwasser |
| biologische Aufgabe | keine | teilbiologische Ausfaulprozesse ohne Sauerstoff ( bei guter Funktion Abbaurate bis zu 60%) |
| Entsorgung bei bedarfsgerechter Entsorgung mit Wartungsvertrag und Schlammspiegelmessung | 50% Füllung Schlammvolumen | 50% Füllung Schlammvolumen |
| oder Zyklusentsorgung | 1x jährlich | 1x aller 2 Jahren |
| Komplettentleerung | Komplettentleerung jedoch zurücklassen eines Restschlammwassergemisches von 30 cm in der ersten Kammer |
Alle mechanischen Kleinkläranlagen sind nach der Entsorgung zeitnah (am selben Tag) bis zum Überlauf wieder mit Brauch- oder Trinkwasser zu befüllen.
Der Ablauf der mechanischen Kleinkläranlage mündet entweder:
- in ein Gewässer (Bach oder Fluss)
- in eine Versickerung (Grundwasser)
- in einen öffentlichen Kanal und anschließend in ein Gewässer (Bach oder Fluss)
Beim Anschluss des Grundstückes an eine Zentralkläranlage werden mechanische Kleinkläranlage in der Regel nicht mehr benötigt und sind durch Umbindung stillzulegen. Vor Anschluss des Grundstückes an eine Zentralkläranlage ist ein formloser Antrag bei Ihrem Abwasserzweckverband zu stellen. Auf Grund der ungenügenden Reinigungsleistung entsprechen mechanische Kleinkläranlagen nicht mehr dem Stand der Technik, müssen aber bis zu ihrer Stilllegung oder Umrüstung in eine vollbiologische Kleinkläranlage nach den anerkannten Regeln der Technik weiterhin verantwortungsvoll betrieben werden.
Laut Sächsischem Wassergesetz ist Ihr Abwasserzweckverband für die Überwachung des ordentlichen Betriebes und der Schlammentnahme verantwortlich. Der Neubau oder auch Ersatzneubau von mechanischen Kleinkläranlagen wird nicht genehmigt.
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2. Erstinbetriebnahme (Erstinbetriebnahme und nach Entleerung)
Die gesamte mechanische Kleinkläranlage ist vor Inbetriebnahme und nach jeder Entleerung komplett mit Brauch- oder Trinkwasser zu füllen. Keinesfalls darf gewartet werden, bis sich die mechanische Kleinkläranlage durch zulaufendes Abwasser füllt! Zur Erstinbetriebnahme empfiehlt es sich die mechanische Kleinkläranlage mit Schlamm aus einer funktionierenden mechanischen Kleinkläranlage anzuimpfen. Zur Verhinderung einer sauren Gärung des Schlammes sind bei der Inbetriebnahme der Anlage 1 kg Kalkhydra/m³ Nutzinhalt als Kalkmilch einzubringen. Bei absinken des pH-Wertes unter 7 ist die Kalkzugabe zu wiederholen. Gut funktionierenden Gruben haben in der Regel keine Schwimmschlammdecke.
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3. Anwendung
In mechanische Kleinkläranlagen darf nur häusliches Schmutzwasser eingeleitet werden. Dazu gehört:
- Küche einschließlich Geschirrspüler
- Bad
- WC
- Waschmaschine
Nicht eingeleitet werden darf:
- Gülle und andere Stallabwässer
- Fremdwasser (Quell-, Drainage-, Sicker-, Hang-, Schichtenwasser u.ä.)
- Überläufe von Hausbrunnen
- Kühlwasser
- Niederschlagswasser
- Kondensate aus Heizungsanlagen
- Schwimmbecken
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4. Grundregeln für den Betrieb einer mechanischen Kleinkläranlage
Die Schachtabdeckung der mechanischen Kleinkläranlage muss jederzeit sicher zugänglich sein.Die Möglichkeit der ungehinderten Schlammentnahme aus allen Kammern der mechanischen Kleinkläranlage muss immer möglich sein.Die Zufahrt für die Entsorgungsfahrzeuge muss gesichert sein (LKW-tauglich) Die Fallleitungen in Gebäuden müssen zur guten Entlüftung von Kleinkläranlagen in DN 100 über Dach entlüftet sein.Die Schachtabdeckungen müssen entsprechend ihrer statischen Beanspruchung (begehbar oder über fahrbar) ausgelegt sein.In mechanischen Kleinkläranlagen ist immer mit der Bildung gesundheitsschädigender Gase (Schwefelwasserstoff) zu rechnen, deshalb sollten immer Fachfirmen mit den Reparaturarbeiten beauftragt werden.
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5. Schlammentsorgung und Wartung
Vielerorts wird die Tourenplanentsorgung einmal jährlich durchgeführt. Dabei erfolgt durch den Entsorgungsfachbetrieb eine Sichtkontrolle (bauliche Zustandsüberprüfung). Entstandene Schäden oder Mängel werden sichtbar und dem Eigentümer mitgeteilt.Können die Mängel nicht selbst beseitigt werden, ist eine Fachfirma zu Rate zu ziehen.Nach den anerkannten Regeln der Technik ist die mechanische Kleinkläranlage einmal jährlich durch eine zertifizierte Wartungsfirma für Kleinkläranlagen zu warten. Im Rahmen der Wartung wird der Schlammspiegel gemessen und ist bei entsprechender Füllung die Schlammentsorgung zu veranlassen. Bei Gruben größer 5 m³ Nutzvolumen und bei unterlastigen Gruben empfiehlt sich der Abschluss eines Wartungsvertrages, da diese Gruben erfahrungsgemäß mehrere Jahre brauchen bis eine 50% Schlammfüllung erreicht ist.
Anwendungshinweise teilbiologische Kläranlagen
Größe 2279 KB | Stand 29.01.2010
Autor: Tobias Neumann, 29. Jan 2010
Rubrik: Nützliches für die Kleinkläranlage, Produkte, Wartung von Kleinkläranlagen
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