Bedarfsgerechte Entsorgung bei Teilbiologischen Kläranlagen
Nach den anerkannten Regeln der Technik ist die mechanische Kleinkläranlage einmal jährlich durch eine zertifizierte Wartungsfirma für Kleinkläranlagen zu warten. Im Rahmen der Wartung wird der Schlammspiegel gemessen und ist bei entsprechender Füllung die Schlammentsorgung zu veranlassen. Bei Gruben größer 5 m³ Nutzvolumen und bei unterlastigen Gruben empfiehlt sich der Abschluss eines Wartungsvertrages, da diese Gruben erfahrungsgemäß mehrere Jahre brauchen bis eine 50% Schlammfüllung erreicht ist. Dies bedeutet: Der Abschluss eines Wartungsvertrages für die Wartung einer teilbiologischen Kleinkläranlage hat zur Folge, dass die Anlage dann bedarfsgerecht entsorgt werden kann. Einen solchen Wartungsvertrag bietet Ihnen die Firma WERTEC gern an.
Autor: Tobias Neumann, 29. Jan 2010
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